Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen travel-special
Reisebüro travel special GmbH, Leipzig (AGB)
Das Reisebüro travel special GmbH (im folgenden Reisebüro genannt) fungiert als Reisebüro und als Ferienhaus-Vermittlung und bietet diverse Unterkunfts-, Hotel-, Versicherungs-, Reise und sonstige Leistungen an. Diese Leistungen werden als Vermittler für verschiedene touristische Anbieter oder im eigenen Namen erbracht. Zwischen dem Kunden und dem Reisebüro kommt bei fremden Leistungen (im folgenden "Fremde Leistungen" genannt) ausschließlich ein sogenannter Geschäftsbesorgungsvertrag (Vermittlungsvertrag) zustande, im Rahmen
dessen sich das Reisebüro verpflichtet, die gewünschte Vermittlung ordnungsgemäß und sorgfältig vorzunehmen. Der Leistungsvertrag kommt hingegen ausschließlich mit dem jeweils für die gewünschte Leistung vom Kunden ausgewählten touristischen Anbieter zustande. Leistungen des Reisebüros (Zusammenstellung mehrerer Leistungen zu Pauschalreisen oder eigene Vermittlung von Ferienobjekten) sind als solche deutlich gekennzeichnet und das Reisebüro ist auf Rechnung und eventuellen Dokumenten als Leistungsträger gekennzeichnet
(im folgenden "Eigene Leistungen" genannt).
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Buchenden und dem Reisebüro travel-special und gelten für die von travel-special erbrachten Vermittlungen. Für die fremdvermittelten Leistungen sind ausschließlich die Allgemeinen Bedingungen des jeweiligen Anbieters maßgeblich.
1. Abschluss des Vertrages
Das Reisebüro leitet die Wünsche des Kunden an den vom Kunden ausgewählten Anbieter weiter. Mit Bestätigung durch den touristischen Anbieter kommt der Leistungsvertrag mit diesem zustande. Dem Leistungsvertrag und der Reiseleistung liegen ausschließlich die Vertragsbedingungen des entsprechenden Anbieters sowie seine Leistungsbeschreibung zugrunde. Sonderwünsche stellen ausschließlich unverbindliche Wünsche dar. Über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Zusagen bedürfen nach fast allen allgemeinen Reisebedingungen
der Anbieter einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung in Form der Aufnahme der Zusage in die Reisebestätigung. Alle anderen mündlichen Zusagen sind nichtig. Das Reisebüro übersendet dem Kunden verschiedene Kataloge zur Auswahl der Leistung. Beauftragt der Kunde das Reisebüro mit der Vermittlung einer Leistung, so handelt es sich um den Auftrag zur Anforderung einer verbindlichen Leistung. Der Kunde ist an seinen Auftrag gebunden, bis der Leistungsträger oder das Reisebüro diesen bestätigt, mindestens jedoch 14 Tage. Weicht
die Bestätigung von der vom Kunden angeforderten Leistungsbeschreibung ab, so handelt es sich um ein neues verbindliches Angebot des Leistungsträgers. Die Annahme des Kunden zu diesem neuen Angebot erfolgt durch eine Anzahlung auf dieses Angebot, wodurch der Vertrag begründet wird. Bei eigenen Leistungen gilt diese Regelung analog, wobei das Reisebüro deutlich die eigene Leistung herausstellt.
Bei Buchungen über das Internet handelt es sich um Angebote des Kunden zur verbindlichen Bestätigung seiner Anmeldung, an die er mindestens 7 Tage gebunden ist. Erfolgt in dieser Zeit keine schriftlich oder eMail-Bestätigung ist sein Angebot verfallen. Die o.g. Regelungen gelten analog.
2. Anzahlung auf die Leistung
Der Kunde leistet dem Reisebüro mit verbindlicher Abgabe seines Buchungswunsches eine Anzahlung in Höhe von 10% des voraussichtlichen Reisepreises. Fordert der Leistungsträger höhere Anzahlungen, so sind diese entsprechend zu leisten. Kommt die Buchung nicht zustande, so wird die Anzahlung unverzüglich zurückerstattet. Ist die Anzahlung bereits an den Leistungsträger weitergeleitet, so begründet sich der Rechtsanspruch der Rückzahlung der Anzahlung ausschließlich gegen den Leistungsträger und nicht gegen das Reisebüro. Bei Leistungsbeginn innerhalb von 8 Wochen nach Buchung wird sofort der volle Leistungspreis fällig. Versicherungen und Vermittlungsgebühren sind ebenfalls sofort bei Buchung fällig. Sie begründen sich durch die Vermittlung der Leistung und sind unabhängig davon, ob die Leistung angetreten wird oder nicht. Das Reisebüro erhebt eine Vermittlungsgebühr von 24 Euro für alle Leistungen, die Sie vermittelt oder erstellt. In dieser Gebühr sind Beratung, Portokosten, briefliche Zustellung von weiterzuleitenden Dokumenten und Informationen an den entsprechenden
Leistungsträger enthalten. Darüber hinausgehende Leistungen im Auftrag des Kunden können eine Aufwandsentschädigung nach sich ziehen, über deren Höhe das Reisebüro den Kunden vor Leistungserbringung informieren muss.
3. Bezahlung des Restpreises (Gesamtpreis minus Anzahlung im Buchungsland)
Die Differenz zwischen Anzahlung und Gesamtpreis ist der Restpreis. Er wird unabhängig von den Regelungen des Leistungsträgers spätestens 6 Wochen vor Leistungsbeginn, spätestens jedoch bei Aushändigung der Leistungsunterlagen, fällig. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Direktinkasso abgewickelt, das heißt, alle Zahlungen müssen ausschließlich an das Reisebüro travel-special erfolgen, sofern der Reiseveranstalter nichts anderes fordert. Als Zahlung zählt die Gutschrift auf dem Konto des Reisebüros. Wünscht der Kunde die
Versendung der Reiseunterlagen, so kann dies erst erfolgen, wenn der gesamte Leistungspreis dem Konto des Reisebüros gutgeschrieben ist. Bei Forderung von Zahlung am Leistungsort ist der Restbetrag direkt an den Leistungsträger zu übergeben. Unabhängig von geleisteten Anzahlungen verfällt die Leistung, wenn diese nicht in vereinbarter Höhe als Vollzug der Buchungsbestätigung gegen Barzahlung beim Leistungsträger gezahlt wird. Diese Zahlungen müssen in Euro und bar geleistet werden, sofern nicht andere Währungen festgelegt wurden.
4. Rücktritt von der gebuchten Reise
Der Rücktritt kann jederzeit erfolgen. Die durch den Rücktritt vom Leistungsvertrag anfallenden Kosten (Stornierungsgebühren) ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Konditionen des Anbieters. Sofern dieser keine separaten vereinbart, gilt folgende Regelung:
Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Hotels/Pensionen beträgt in der Regel:
– bis 55 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
– ab 54. bis 35. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
– ab 34. vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises,
Auf die allgemeinen Reisebedingungen des jeweiligen Anbieters wird verwiesen. In diesem Zusammenhang rät travel-special zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (siehe Punkt 8). Sollte das Reisebüro mit der Abwicklung der Stornierung vom Kunden beauftragt werden, kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
5. Leistungen verschiedener Anbieter
Wird das Reisebüro vom Kunden beauftragt, verschiedene Leistungen bei verschiedenen Anbietern anzufragen und für diese zu vermitteln, so kommt hierdurch kein Leistungsvertrag mit dem Reisebüro zustande, auch wenn die einzelnen Leistungen auf einer gemeinsamen Rechnung des Reisebüros aus verwaltungstechnischen Gründen zusammengefasst werden. Das Reisebüro ist ausschließlich Vermittler hinsichtlich jeder einzelnen Leistung, außer dies ist als eigene Leistung gekennzeichnet. Bei eigenen Leistungen werden separate Konditionen angegeben, die dem Kunden vor Buchung übergeben werden.
6. Eigene Leistungen des Reisebüros
Das Reisebüro kann auch eigene Produkte anbieten. Diese sind als solche gekennzeichnet. Bei eigenen Pauschalreisen wird gem. § 651 k Abs. 3 BGB der BRD bzw. EU-Rechtes ein Sicherungsschein (Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter) ausgehändigt. Die Handhabung ergibt sich aus den geltenden Gesetzen und den Regelungen der Versicherung, die dafür zugrunde liegt.
7. Sicherungsschein (Insolvenzabsicherung)
Das Reisebüro übergibt bei eigenen Pauschalreisen dem Kunden Zug um Zug bei Anzahlung einen Sicherungsschein (Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter) der jeweiligen Versicherung des jeweiligen Anbieters. Wenn es sich um eine eigene Pauschalreise handelt, so wird ein Sicherungsschein bei Buchungsbestätigung übergeben. Bei Pauschalreisen anderer Veranstalter wird deren Sicherungsschein übergeben.
8. Reiseversicherungen
Der Abschluss von Reiseversicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung, wird ausdrücklich empfohlen. Die Kosten der brieflichen Abwicklung sind in der Vermittlungsgebühr enthalten. Nur in Ausnahmefällen sind Versicherungen im Leistungspaket enthalten. Diese Versicherung wird im Regelfall vom Reisebüro für seinen Versicherungspartner vermittelt. Dem Kunden steht es frei, eine eigene Versicherung abzuschließen. Er ist dann für die Abwicklung selbst zuständig.
9. Haftung
Das Reisebüro haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Information, Beratung und Buchungsabwicklung im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages. Für die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen haftet das Reisebüro nicht. Der Kunde hat sich insoweit ausschließlich an den entsprechenden Anbieter zu wenden, wobei der Kunde ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen wird, dass etwaige Mängel in aller Regel unverzüglich vor Ort an die jeweilige Reiseleitung bekannt zu geben sind und darüber hinaus spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise beim Anbieter unter Angabe der aufgetretenen Mängel und unter Nachweis der Reklamation vor Ort anzumelden sind. Die Haftung des Reisebüros im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages wird auf die Höhe des Reisepreises begrenzt, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.
10. Gerichtsstand
Sofern es sich bei den Parteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Leipzig vereinbart.
11. Anzuwendendes Recht
Als für eine Auseinandersetzung aus dem Vermittlungsvertrag anzuwendendes Recht wird das deutsche Recht als Recht des Sitzes der Agentur vereinbart. Das anzuwendende Recht für die Leistung selbst ergibt sich aus den AGB des jeweiligen Anbieters.
12. Änderung; Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Geschäftsbesorgungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Dies gilt auch für die vorliegenden Reisebedingungen. Werden aufgrund von Gesetzes-, Rechtsprechungs- sowie anderen verbindlichen Änderungen Modifizierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich, ist travel-special berechtigt, diese Änderungen vorzunehmen. Sollten Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen während eines laufenden Vermittlungsvertrages vorgenommen werden, so sind für die Beurteilung des Vertragsinhaltes die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde zu legen.
Reisebüro travel special GmbH, Brühl 67, D-04109 Leipzig,
Telefon: +49-341-33986990, Telefax: +49-341-33986999